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Teilnahmebedingungen Sommerferien Naturpfad 2026

§ 1 - Geltungsbereich, Veranstalter

(1) Diese Teilnahmebedingungen gelten für die Verlosung von 3 x fünf Tickets zum Herbstmarkt im Freilichtmuseum Molfsee unter allen Nutzer*innen, die am Gewinnspiel zum Sommerferien Naturpfad der Schleswig-Holsteinischen Landesmuseen teilgenommen haben. Der Teilnahmezeitraum ist begrenzt auf die Zeit vom 04.07.2026 bis 30.08.2026.

(2) Veranstalter, Ansprechpartner sowie Verantwortlicher des Gewinnspiels ist die Stiftung Schleswig-Holsteinische Landesmuseen, Schlossinsel 1, 24837 Schleswig, Deutschland.

(3) Mit der Teilnahme am Gewinnspiel akzeptieren Nutzer*innen die Geltung der nachfolgenden Teilnahmebedingungen.

§ 2 - Teilnahme

(1) Teilnahmeberechtigt sind Personen, die bei Teilnahme mindestens 18 Jahre alt sind und ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Angestellte der Stiftung Schleswig-Holsteinische Landesmuseen Schloss Gottorf und andere an der Konzeption und Umsetzung dieses Gewinnspiels beteiligte Personen sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Es ist pro Teilnehmer*in nur eine Teilnahme möglich. Die Teilnahme mit gefälschten Identitäten oder mit Identitäten von Dritten ist nicht erlaubt.

Bei einem Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen behält sich der Anbieter das Recht vor, Personen vom Gewinnspiel auszuschließen. Ausgeschlossen werden auch Personen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen. Gegebenenfalls können in diesem Fall auch nachträglich Gewinne aberkannt und zurückgefordert werden.

(2) Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos.

(3) Teilnahmeberechtigte können an dem Gewinnspiel teilnehmen, indem sie am Gewinnspiel zum Sommerferien Naturpfad im Freilichtmuseum Molfsee, im Jüdischen Museum in Rendsburg oder auf der Museumsinsel Schloss Gottorf teilnehmen. Der Teilnahmezeitraum ist begrenzt auf die Zeit vom 04.07.2026 bis 30.08.2026.

§ 3 - Gewinne und Gewinnbenachrichtigung

(1) Unter allen Teilnahmeberechtigten verlosen wir 3 x fünf Eintrittskarten zum Herbstmarkt im Freilichtmuseum Molfsee. Weitere Informationen gibt es auf der Website der Stiftung Schleswig-Holsteinische Landesmuseen Schloss Gottorf.
Die Formalitäten zur Übergabe der Gewinne werden mit den Gewinner*innen individuell geklärt. Die Gewinner*innen haben die An- und Abreise sowie eventuell entstehende weitere Reise-, Verpflegungs- und Aufenthaltskosten selbst zu tragen.

(2) Die Gewinner*innen werden innerhalb einer Woche nach Teilnahmeschluss unter allen teilnahmeberechtigten Teilnehmer*innen per Zufallsprinzip ermittelt. Die Gewinner*innen werden durch den Veranstalter per persönlicher Nachricht benachrichtigt. Kann ein Gewinner / eine Gewinnerin nicht über eine persönliche Nachricht kontaktiert werden, erlischt der Gewinnanspruch. Wir sind in diesem Fall berechtigt, eine Ersatzauslosung durchzuführen.

(3) Je Teilnehmer*in ist nur ein Gewinn möglich. Der Gewinn ist weder übertragbar, noch kann der Gewinn getauscht oder in bar ausgezahlt werden. Die Gewinner*innen akzeptieren notwendige Änderungen des Gewinns, die durch andere außerhalb des Einflussbereichs der am Gewinnspiel beteiligten Firmen liegende Faktoren bedingt sind.

(4) Mit der Annahme des Preises erklärt sich der Gewinner / die Gewinnerin mit der Veröffentlichung seines Namens sowie von Fotos und Videos, die von ihm sind oder ihn zeigen in allen von uns genutzten Werbemitteln einverstanden.

§ 4 - Haftung und Freistellung

(1) Der Teilnehmer / die Teilnehmerin stellt den Veranstalter von Ansprüchen Dritter gleich welcher Art frei, die aus der Rechtswidrigkeit von Fotos oder anderen Inhalten resultieren, die der Teilnehmer / die Teilnehmerin verwendet bzw. gepostet hat. Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch die Verpflichtung, den Veranstalter von Rechtsverteidigungskosten (z.B. Gerichts- und Anwaltskosten) vollständig freizustellen.

(2) Mit der Teilnahme am Gewinnspiel stellt der Teilnehmer / die Teilnehmerin Facebook und Instagram von jeder Haftung frei.

(3) Die Stiftung SchIeswig-HoIsteinische Landesmuseen Schloss Gottorf wird mit der Aushändigung des Gewinns von allen Verpflichtungen freigestellt. Für Rechts- oder Sachmängel wird nicht gehaftet.

(4) Jegliche Schadensersatzverpflichtung der Stiftung Schleswig-Holsteinische Landesmuseen Schloss Gottorf und ihrer Organe, Angestellten und Erfüllungsgehilfen im Zusammenhang mit diesem Gewinnspiel, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist, soweit gesetzlich zulässig, auf Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beschränkt.

Die Entscheidungen der Stiftung Schleswig-Holsteinische Landesmuseen Schloss Gottorf sind endgültig. Diesbezügliche Anfragen können nicht beantwortet werden.

§ 5 - Ausschluss

(1) Ein Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen berechtigt den Veranstalter, den jeweiligen Teilnehmer / die Teilnehmerin von der Teilnahme auszuschließen. Dies gilt insbesondere, wenn der Teilnehmer / die Teilnehmerin falsche Angaben macht oder verwendete Fotos oder andere Inhalte (z.B. Kommentare) geltendes Recht oder Rechte Dritter verletzen. Gleiches gilt bei Kommentaren, die als gewaltverherrlichend, anstößig, belästigend oder herabwürdigend angesehen werden können oder in sonstiger Weise gegen das gesellschaftliche Anstandsgefühl verstoßen.

(2) Handelt es sich bei dem ausgeschlossenen Teilnehmer / der Teilnehmerin um einen bereits ausgelosten Gewinner / Gewinnerin, kann der Gewinn nachträglich aberkannt werden.

§ 6 - Vorzeitige Beendigung und Änderungen

(1) Die Stiftung Schleswig-Holsteinische Landesmuseen Schloss Gottorf behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel ganz oder zeitweise auszusetzen, wenn Schwierigkeiten auftreten, die die Integrität des Gewinnspiels gefährden. Von dieser Möglichkeit ist insbesondere dann Gebrauch zu machen, wenn aus technischen Gründen (z. B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler an der Hard- oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Spiels nicht gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers / einer Teilnehmerin verursacht wurde, kann die Stiftung Schleswig-Holsteinische Landesmuseen Schloss Gottorf von dieser Person den entstandenen Schaden ersetzt verlangen.

(2) Die Stiftung Schleswig-HoIsteinische Landesmuseen Schloss Gottorf behält sich das Recht vor, die Teilnahmebedingungen auch unangekündigt zu ändern. Wirksam vereinbart sind die Teilnahmebedingungen zum Zeitpunkt der Nutzung der Website. Einer besonderen Benachrichtigung bedarf es nicht.

§ 7 - Datenschutz

Die Stiftung Schleswig-Holsteinische Landesmuseen Schloss Gottorf ist verantwortlich für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten der Teilnehmer*innen, sofern diese von der Stiftung selbst verarbeitet werden. Die Stiftung verwendet die Angaben zur Person des Teilnehmers / der Teilnehmerin sowie seine sonstigen personenbezogenen Daten nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzrechtes. Die Stiftung erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt die Daten nur insoweit, wie es zur Durchführung des Gewinnspiels erforderlich ist und eine Einwilligung des Teilnehmers / der Teilnehmerin vorliegt. Die Daten werden ausschließlich zur Durchführung des Gewinnspiels verwendet und anschließend gelöscht.

Der Teilnehmer / die Teilnehmerin kann jederzeit Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten verlangen. Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung, die auch für die Homepage der Stiftung gilt. Diese ist unter folgendem Link einsehbar: https://landesmuseen.sh/de/datenschutz

§ 9 - Schlussbestimmungen

(1) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen

(2) Diese Teilnahmebedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen den Beteiligten und der Stiftung Schleswig-HoIsteinische Landesmuseen Schloss Gottorf unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt.

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